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Der Studiengang Bibliotheks- und Informationsmanagement zeichnet sich durch die Kombination eines modernen Hochschulstudiums verbunden mit den Zukunftschancen eines sehr dynamischen und innovativen Arbeitsumfelds im öffentlichen Dienst aus.
Der verwaltungsinterne Bachelor-Studiengang mit dem Bachelorabschluss "Bibliotheks- und Informationsmanagement (BA)" ist als duales, sehr praxisbezogenes Studium konzipiert.
Das Berufsbild eines Bachelor of Arts ist in allen Bereichen sehr stark geprägt durch die modernen Entwicklungen im Bereich der IT. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Berufs ist der Umgang mit den Nutzern, daher sind soziale Kompetenzen und Freude im Umgang mit Menschen wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium.
Die fachtheoretische Ausbildung umfasst vier Semester; sie findet am Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen in München statt. Ein großer Teil des Unterrichts wird hierbei von nebenamtlichen Dozentinnen und Dozenten aus der Praxis getragen. Hinzu kommen zwei berufspraktische Semester, in denen die Anwärterinnen und Anwärter an einer großen wissenschaftlichen Bibliothek alle zentralen Abteilungen durchlaufen und alle wichtigen Tätigkeitsfelder kennenlernen. Praktika an in- und ausländischen Bibliotheken sind ebenfalls im Studienplan verankert. Durch diese enge Verzahnung von Theorie und Praxis in allen Teilen der Ausbildung sind die Studenten nach Abschluss ihrer dreijährigen Ausbildung als Generalisten in allen Bereichen einer wissenschaftlichen Bibliothek optimal einsetzbar.
Jährlich werden zum 1. Oktober ca. 15 Studierende (bzw. abhängig vom Bedarf an Nachwuchskräften im Bereich der wissenschaftlichen Bibliotheken) eingestellt. Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörde sowie über die Bewerbung finden Sie im Internet (siehe "Weiterführende Links").
Einstellungsvoraussetzungen:
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.
Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.
Kosten für die Anreise, Übernachtung etc. können nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie die Termine für das Auswahlverfahren durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (siehe "Weiterführende Links").