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Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle

Baustellen sind in der Regel im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt in Form einer Vorankündigung anzuzeigen.

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G21 – Bauarbeiterschutz, Asbestsanierung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

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