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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

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Ergänzung: Stadt Gersthofen

Für Sie zuständig

Stadt Gersthofen

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Rathausplatz 1
86368 Gersthofen

Postanschrift

Postfach 1280

86358 Gersthofen

Telefon

+49 821 2491-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales