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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Neufahrn b.Freising - Bürgerservice

Gemeinde Neufahrn b.Freising

Hausanschrift

Bahnhofstraße 32
85375 Neufahrn b.Freising

Postanschrift

Postfach 1380

85371 Neufahrn b.Freising

Telefon

+49 8165 9751-0

Webseite

www.neufahrn.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales