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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Kitzingen - Stabsstelle Recht

Große Kreisstadt Kitzingen

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Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
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