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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Bahnhofstraße 22
96465 Neustadt b. Coburg
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Georg-Langbein-Straße 1
96465 Neustadt b. Coburg
Postfach 1580
96460 Neusadt b. Coburg
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.