Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
Postfach 100
83541 Rott a.Inn