Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Johann-Michael-Fischer-Str. 1
85232 Bergkirchen
Postfach 8
85230 Bergkirchen