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Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß dem SGB XI nach den Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm.
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Ziele der Förderung sind:
Im Auftrag des Freistaats Bayern fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Kosten von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bis zu 60 Prozent vergleichbarer Neubaukosten förderfähig. Im begründeten Einzelfall kann die Bewilligungsstelle höhere förderfähige Kosten anerkennen, aber nicht mehr als 75 Prozent vergleichbarer Neubaukosten.
Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Gefördert wird ohne Rechtsanspruch mit zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen im Rahmen der verfügbaren Mittel bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Der Basiszuschuss beträgt bis zu 300 Euro pro m² Wohnfläche und der Zuschuss für Nachhaltigkeit bis zu 200 Euro pro m² Wohnfläche.
Belegungsbindung: für neu zu vermietende Wohnungen besteht für die Dauer von 10 oder 20 Jahren ein allgemeines Belegungsrecht für Haushalte, deren Einkommen die Grenze des Art. 11 Abs. 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetztes nicht übersteigt.
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und von stationären Pflegeeinrichtungen.
Bei Mietwohnungen:
Bei stationären Pflegeeinrichtungen:
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Genehmigung möglich
Der Antrag muss bis 01.03.2025 gestellt werden.Bei stationären Pflegeeinrichtungen muss die Anmeldung des Projekts zum 1. März eines jeden Jahres erfolgen (Frist gilt nicht für Mietwohnungen).
Der Freistaat Bayern fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung.
Der Freistaat fördert den Neubau, die Gebäudeänderung und -erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.
Der Freistaat Bayern fördert den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der pflegerischen Versorgungsstruktur damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung – in ihrem sozialen Nahraum – bleiben können.
Der Staat fördert den Neu- und Umbau von stationären Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung.