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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar

Sozial- / Standesamt

Öffnungszeiten

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Gerne können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden.

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Am Kellerberg 2a
84109 Wörth a.d.Isar

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