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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Stadt Weismain

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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96260 Weismain

Postanschrift

Postfach 27
96258 Weismain