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Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER); Betrieb

Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.

Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 15 – Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Terminvereinbarung

Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten
der Zentralen Ausländerbehörde Niederbayern!

Hausanschrift

Stadtfeldstraße 11
94469 Deggendorf

Postanschrift

Stadtfeldstraße 11
94469 Deggendorf