Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.
Servicetelefon: 2176-1900
Fax: 2176 3926
Sprechzeiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Servicetelefon 089 2176-1900 möglich.
Telefonisch sind wir Mo., Di., Do. und Fr. von 10-12 Uhr und Di. von 14-16 Uhr erreichbar.
Außerhalb dieser Zeiten bitten wir um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an unser Postfach regierungsaufnahmestelle@reg-ob.bayern.de
Hofmannstraße 51
81379 München
80534 München