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Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.
Sprechzeiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Servicetelefon 089 2176 1900 möglich.
Telefonisch sind wir Mo., Di., Do. und Fr. von 10-12 Uhr und Di. von 14-16 Uhr erreichbar.
Außerhalb dieser Zeiten bitten wir um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an unser Postfach regierungsaufnahmestelle@reg-ob.bayern.de.
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