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Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber (ANKER); Betrieb

Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 14.2 - Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Oberbayern (AE)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Sprechzeiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Servicetelefon 089 2176 1900 möglich.
Telefonisch sind wir Mo., Di., Do. und Fr. von 10-12 Uhr und Di. von 14-16 Uhr erreichbar.
Außerhalb dieser Zeiten bitten wir um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an unser Postfach regierungsaufnahmestelle@reg-ob.bayern.de.

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