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Das Bodenseeschifferpatent kann erteilt werden, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden- oder nachgewiesen ist. Eine Ersatzausfertigung kann beantragt werden, wenn das Patent abhandengekommen ist.
Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
Das Bodenseeschifferpatent erhalten Sie für folgende Kategorien:
Sie können sich beim Landratsamt Lindau (Bodensee) für die theoretische und praktische Prüfung anmelden.
Für die praktische Prüfung
Wenn Sie bereits über den entsprechenden Sportbootführerschein verfügen, kann die praktische Prüfung entfallen.
Voraussetzungen für den Erwerb der Schifferpatente der Kategorien A und D sind:
Voraussetzungen für Ersatzausfertigung: Sie haben das Bodenseeschifferpatent verloren oder es ist Ihnen entwendet worden.
Sie können sich direkt beim Landratsamt Lindau (Bodensee) für die theoretische und praktische Prüfung anmelden.
Für die praktische Prüfung können Sie sich in der Regel telefonisch beim Landratsamt anmelden und den Prüfungstermin und Prüfungsort vereinbaren.
Das Bodenseeschifferpatent wird erteilt, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden oder nachgewiesen ist und alle Unterlagen komplett vorliegen. Beide Prüfungsteile müssen innerhalb von 12 Monaten bestanden oder bei derselben Prüfungsbehörde abgelegt sein.
Ist ein Schifferpatent verlorengegangen, so stellt die Behörde, welche das Schifferpatent erteilt hat, auf Antrag eine zweite Ausfertigung aus.
Die Gebühren für die Patentprüfungen legt das Landratsamt Lindau (Bodensee) fest.
Alle Prüfungsteile aus Theorie und Praxis müssen Sie für das Patent innerhalb von zwölf Monaten ablegen.
Hinweis: In besonderen Fällen wie zum Beispiel Krankheit oder Schwangerschaft können Sie die Verlängerung der Frist schriftlich beantragen.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Eine Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden.
Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen werden. Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen registriert werden.