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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

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Ergänzung: Stadt Ansbach

Für Sie zuständig

Stadt Ansbach - Amt für Bildung und Sport

Stadt Ansbach

Hausanschrift

Nürnberger Straße 61
91522 Ansbach

Postanschrift

Nürnberger Str. 26

91522 Ansbach

Telefon

+49 891 51-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales