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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Gemeinde Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Hausanschrift

Herrnstr. 2
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Herrnstr. 2

92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Telefon

+49 9189 4411-0

Webseite

www.berg-opf.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales