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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Schweitenkirchen - Kasse/Steueramt

Gemeinde Schweitenkirchen

Hausanschrift

Hauptstraße 29
85301 Schweitenkirchen

Postanschrift

Hauptstraße 29

85301 Schweitenkirchen

Telefon

+49 8444 9275-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales