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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Verwaltungsgemeinschaft Boos

Gemeinde Heimertingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Mi
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
16:00 Uhr - 18:30 Uhr

Hausanschrift

Ulmer Straße 5
87751 Heimertingen

Postanschrift

Ulmer Straße 5
87751 Heimertingen