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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Gemeinde Krailling

Finanzverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
82152 Krailling

Postanschrift

Postfach 1364
82142 Planegg