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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Wolfratshausen

Referat 03 - Bildung und Soziales

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marienplatz 1
82515 Wolfratshausen

Postanschrift

Postfach 1460
82504 Wolfratshausen