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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
14:00 Uhr - 18:00 UhrWeitere Öffnungszeiten:
Neben unseren Öffnungszeiten stehen wir Ihnen täglich per Mail oder via Telefon zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren zuständigen Sachbearbeitern.
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