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Wenn Sie den Beruf des Apothekers in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Apotheker/Apothekerin ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wir weisen darauf hin, dass es derzeit keine persönlichen Termine beim Bereich Berufserlaubnisse gibt. Die Mitarbeiter sind telefonisch während den Sprechstunden oder per E-Mail erreichbar.