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Der Studiengang Archivwesen zeichnet sich durch die Kombination eines modernen Hochschulstudiums verbunden mit den Zukunftschancen eines sehr dynamischen und innovativen Arbeitsumfelds im öffentlichen Dienst aus.
Der verwaltungsinterne Studiengang mit dem Abschluss "Diplom-Archivar/in (FH)" als duales Studium gewährleistet die Kombination einer fundierten theoretischen Ausbildung mit durch praktische Anwendung vertieften Kenntnissen.
Auf der Grundlage des Bayerischen Archivgesetzes haben die öffentlichen Archive die Aufgabe, die bei den öffentlichen Stellen in Bayern - also beim Staat, den Kommunen, den Hochschulen und allen anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts - anfallenden Unterlagen zu archivieren. Konkret heißt dies: Alle von Verwaltung, Justiz und Gesetzgebung nicht mehr laufend benötigten Akten, Urkunden, Karten, Film- und Tondokumente, digitale Daten usw. müssen von den Archiven erfasst, auf ihre Archivwürdigkeit geprüft, gegebenenfalls übernommen, verwahrt und erhalten sowie erschlossen, nutzbar gemacht und ausgewertet werden. Das Hochschulstudium befähigt die späteren Archivarinnen und Archivare, mit den unterschiedlichsten Unterlagen aus über 1200 Jahren sachkundig umzugehen. Die Bestände müssen nicht nur physisch erhalten, sondern vor allem inhaltlich vermittelt werden. Die Archive beraten außerdem die Behörden, Gerichte und andere öffentliche Stellen bei der Schriftgutverwaltung. Schwerpunkte der Ausbildung sind deshalb archiv-, geschichts- und verwaltungswissenschaftliche sowie technische Fächer. Hinzu kommt eine intensive Schulung auf dem Gebiet der Archivverwaltungspraxis.
Da es sich um eine bedarfsbezogene Ausbildung handelt, kann nur im Abstand von jeweils mehreren Jahren ein Vorbereitungsdienst eingerichtet werden. Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörde sowie über die Bewerbung finden sie im Internet (siehe "Weiterführende Links").
Einstellungsvoraussetzungen:
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.
Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.
Kosten für die Anreise, Übernachtung etc. können nicht übernommen werden.
Bitte beachten Sie die Termine für das Auswahlverfahren durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (siehe "Weiterführende Links").