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Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung

In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der Kreisverwaltungsbehörde bestätigten Jagdaufsehern.

Landratsamt Eichstätt

FB 202 - Waffen- und Sprengstoffwesen, Jagd und Fischerei, Land- und Forstwirtschaft

Öffnungszeiten

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