Logo Bayernportal

Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung

In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der Kreisverwaltungsbehörde bestätigten Jagdaufsehern.

Landratsamt Haßberge

FB 11 Kommunalwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr

Hausanschrift

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

Postanschrift

Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt