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Der Bayerische Ministerpräsident ehrt Alters- und Ehejubilare aus Anlass der Vollendung des 18., 70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 50. und jedem folgenden halbrunden oder runden Hochzeitstag.
Ein Anspruch auf Ehrung besteht nicht. Die Gratulationsschreiben werden von der Staatskanzlei unter Mitwirkung des Landesamtes für Finanzen erstellt; ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Gratulationsschreiben werden den Jubilaren von der Staatskanzlei direkt zugestellt.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.