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Kraftfahrzeug; Beantragung einer Tageszulassung

Wenn Sie ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Kfz-Zulassungsbehörden
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Leistungsdetails

Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz eine Tageszulassung beantragen.
Eine Tageszulassung wird für Neuwagen ausgestellt, die noch keinen Vorbesitzer hatten, also noch nicht zugelassen waren. Sie ist die erstmalige Zulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Die Tageszulassung gilt immer für die Dauer des Tages, an dem die Erstzulassung wirksam wird. 

Sie kann nicht für Fahrzeuge beantragt werden, die ein eigenes Kennzeichen führen müssen, aber nicht der Zulassungspflicht unterliegen (zum Beispiel: für Leichtkrafträder).

Wenn Sie ein Fahrzeug mit Tageszulassung auf öffentlichen Straßen nutzen wollen, benötigen die vorgeschriebenen Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Sie müssen als Fahrerin oder Fahrer den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. 

Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, gilt das Fahrzeug automatisch als abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr fahren. Die Außerbetriebsetzung müssen Sie nicht zusätzlich beantragen. 

  • Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.  
  • Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
     

  • Erforderliche Unterlage/n
    • amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummer
    • für den Einzug der Kfz-Steuer: Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugs
    • bei Zulassung auf ein Gewerbe: aktueller Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung
    • ggf. Vollmacht (inkl. aller erforderlichen Ausweise bzw. Ausweiskopien)

Tageszulassungen können unter bestimmten Voraussetzungen folgendermaßen beantragt werden: 

  • vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
  • online über das i-Kfz-Portal

Antrag vor Ort

  • Sie oder Ihre Vertretung stellen bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle einen Antrag auf Tageszulassung Ihres Neufahrzeugs.
  • Folgende Daten werden bei der Tageszulassung vor Ort erfasst: bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vorname,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
    • bei Personenvereinigungen (zum Beispiel Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine):
    • Vertretung mit Daten der natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung
  • Nach einer erfolgreichen Tageszulassung erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsnachweis unter Angabe des Kennzeichens des zugelassenen Fahrzeugs und der Gültigkeitsdauer.
  • Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf
    • Kfz-Steuerrückstände, 
    • Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht

Onlineantrag über das i-Kfz-Portal
Juristische und natürliche Personen können Tageszulassungen online über das i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. 

  • Rufen Sie das i-Kfz-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde auf und weisen Sie Ihre Identität mit einer der folgenden Methoden nach:
    • Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises
    • elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
    • BundID mit ELSTER-Zertifikat
    • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
  • Füllen Sie die Antragsmaske mit folgenden Informationen aus:
    • Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Kontoverbindung 
    • Kennzeichen: wählen Sie das nächste freie Kennzeichen aus und geben Sie das Wunschkennzeichen oder das reservierte Kennzeichen an.
  • Zahlen Sie die Gebühr über ein ePayment-System.
  • Bestätigen Sie Ihre Eingaben und die Antragstellung.
  • Ihr Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  • Ihr Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Tageszulassung werden Ihnen sofort online bereitgestellt. Laden Sie diesen innerhalb von 30 Minuten herunter oder schicken Sie diesen per E-Mail an Ihre E-Mailadresse. 
  • Drucken Sie Ihren Tageszulassungsbescheid aus und bringen Sie diese am Fahrzeug sichtbar an. 

Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen
Gebühr: ab 45,90 EUR

Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung online über das i-KFZ-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen
Gebühr: ab 17,70 EUR

Die Tageszulassung kann an dem Tag beantragt werden, an dem das Fahrzeug bewegt werden soll.

  • Widerspruch

  • Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
    Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Dies erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer, sowie um den Halter oder Fahrer feststellen zu können.
  • Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
    Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.
Stand: 15.07.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr