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Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien; Beantragung eines Zuschusses

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien im Rahmen der institutionellen Förderung.

Online-Verfahren

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Für Sie zuständig

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Bayerische Staatskanzlei
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Leistungsdetails

Der Bund der Bayerischen Gebirgsschützen engagiert sich entsprechend seiner Satzung in hohem Maße in der Brauchtums- und Heimatpflege und ist insbesondere für

  • den Ehren- bzw. Repräsentationsdienst für das Erzbischöfliche Ordinariat und die Bayerische Staatskanzlei,
  • die Förderung der Volksmusik (u.a. „Kiem-Pauli-Stiftung“),
  • sein Engagement im kirchlichen Bereich und in der Denkmalpflege sowie
  • in Kultur- und Brauchtumspflege

für den Freistaat Bayern von großer Bedeutung.

Die Leistung wird dem Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien als institutionelle Förderung auf Antrag gewährt und dient zur Finanzierung der satzungsgemäßen Aufgaben der Einrichtung, insbesondere der Kultur-, Brauchtums- und Heimatpflege.

  • Haushalts- und Wirtschaftsplan
    Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.
  • Stellenplan
  • Beschreibung der Organisation
    Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.
  • Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG

Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.

Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.

keine

Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

ca. 4 Wochen

Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 24.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei