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Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung

Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 51 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wald- u. Jagdrecht

Leistungsdetails

Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL).

Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Anträge auf Festfunkstellen) und leiten diese an die zuständige Regierung weiter.

Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.

  • Antrag auf Frequenzzuteilung
Stand: 14.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration