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Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung

Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.

Landratsamt Eichstätt

Abt. 2 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kommunales, Mobilität, ÖPNV, Schulwesen, rechtl. Leitung Schulamt

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