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Feste von Feuerwehren, Schützen-, Burschen- und Sportvereinen, Trachtenumzüge, wohltätige Veranstaltungen, Pfarrfeste – alles sind größtenteils rein ehrenamtlich organisierte Feierlichkeiten. Sie gehören fest zum Alltag und sind wesentlicher Bestandteil des bayerischen Lebensgefühls und der bayerischen Lebensqualität.
Wer jedoch solche Feste ausrichten will, muss sich dabei oft an ein umfassendes Regelwerk halten. Bereits die verschiedenen Zuständigkeiten und unterschiedlichen Fristen stellen Ehrenamtliche regelmäßig vor große Probleme.
Deswegen hat die Bayerische Staatsregierung den Leitfaden Vereinsfeiern erstellt. Er bietet in verständlicher Sprache Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Brauchtums- und Vereinsfeiern und gibt Tipps für die Planung, Organisation und Durchführung.
Sie können den Leitfaden herunterladen oder über die Webseite www.bestellen.bayern.de als gedrucktes Exemplar bestellen (siehe „Weiterführende Links“).
Das Sorgentelefon Ehrenamt unter 089 / 12 22 212 ist ein zusätzlicher Service der Bayerischen Staatsregierung für alle ehrenamtlichen Helfenden bei Fragen rund um Vereinsfeiern und Brauchtumsfeste. Sie können Ihr Anliegen auch per E-Mail einreichen an direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular Ehrenamt (siehe ‚Weiterführende Links‘).
Der Leitfaden für Vereinsfeiern und das Sorgentelefon Ehrenamt unterstützen Vereine und Ehrenamtliche, sich im Dickicht der Vorschriften für Veranstaltungen zu orientieren.
Für allgemeine Fragen rund um das Thema Ehrenamt steht auch das zuständige Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Beratungs- und Hilfsangeboten zur Verfügung.
Daneben unterstützt als unabhängige direkte Ansprechpartnerin die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt, Gabi Schmidt, MdL, alle Akteure ehrenamtlichen Engagements. Ihr Anliegen können Sie hier auch per E-Mail an ehrenamtsbeauftragte@stmas.bayern.de einreichen.
Grüß Gott bei BAYERN | DIREKT. Die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung ist die zentrale Anlaufstelle für Ihre Fragen zu aktuellen Themen und zu Verwaltungsangelegenheiten.
Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.