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Grundstücksmarktbericht; Bestellung

Sie können einen Bericht über den Grundstücksmarkt beim zuständigen Gutachterausschuss bestellen.

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Ergänzung: Landratsamt Starnberg

Für Sie zuständig

Landratsamt Starnberg

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Hausanschrift

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg

Leistungsdetails

Die Gutachterausschüsse ermitteln auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge eine Vielzahl von wichtigen Daten für die Wertermittlung. Diese Daten dienen sowohl der breiten Öffentlichkeit als auch sämtlichen am Immobilienmarkt tätigen Institutionen und Personengruppen sowie den Sachverständigen für die Ermittlung von Verkehrswerten für Immobilien. Neben der Darstellung von Geld-, Flächen- und Vertragsumsätzen, die nach unbebauten, bebauten, land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gegliedert sind, werden auch die Daten aus dem Bereich des Wohnungs- und Teileigentums analysiert.

Darüber hinaus ermitteln die Gutachterausschüsse spezielle, hochwertige und für die Verkehrswertermittlung unabdingbare Parameter. Zu den sogenannten „sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten“ gehören die Sachwertfaktoren für das Sachwertverfahren, Liegenschaftszinssätze für das Ertragswertverfahren, Rohertragsfaktoren, Umrechnungs- und Vergleichsfaktoren für das Vergleichswertverfahren sowie Indexreihen über die Entwicklung der verschiedenen Bereiche des Immobilienmarktes.

Diese Daten werden in der Regel in den Grundstücksmarkberichten oder Immobilienmarktberichten der Gutachterausschüsse dargestellt. Nicht jeder Gutachterausschuss hat zu jedem Teilmarkt, z.B. aufgrund ungenügender Datenlage, alle Daten abgeleitet und veröffentlicht.

Die Inhalte richten sich sowohl an interessierte Laien, aber auch an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Immobilienbewertungen durchführen, wie z. B. Sachverständige für die Verkehrswertermittlung von Immobilien, Gutachter für die Ermittlung von Beleihungswerten, Makler und Steuerberater.

    Es bestehen keine Voraussetzungen. Die Grundstücksmarktberichte können von allen interessierten Personen und Stellen erworben werden.

    Sie können den Bericht i.d.R. als Druck oder als PDF bestellen.

    in der Regel zwischen 20,00 und 70,00 EUR

    bei Versand per Post: zuzüglich Porto

    keine

    Die Vervielfältigung des Berichts ist nur mit Erlaubnis des Herausgebers gestattet. Der Urhebervermerk ist zu beachten.

    • Bodenrichtwerte; Auskunft
      Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermittelt und veröffentlicht. Jedermann kann eine Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
    • Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung
      Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten führen Kaufpreissammlungen.
    • Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten

      Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.

    Stand: 08.05.2024
    Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr