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Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden.
Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.
Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.
Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:
1) Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:
2) Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:
Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.
Die Gebühren für das Bodenseeschifferpatent legt das Landratsamt Lindau (Bodensee) fest. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 12,50 Euro.
Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.
rechtzeitig vor Urlaubsbeginn
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
Das Bodenseeschifferpatent kann erteilt werden, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden- oder nachgewiesen ist. Eine Ersatzausfertigung kann beantragt werden, wenn das Patent abhandengekommen ist.
Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen werden. Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen registriert werden.