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Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Wittelsbacherstr. 55
83022 Rosenheim
Postfach 100465
83004 Rosenheim