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Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung

Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.

Stadt Bad Rodach

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Markt 1
96476 Bad Rodach

Postanschrift

Markt 1
96476 Bad Rodach