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Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Marktstr. 5
89340 Leipheim
Postfach 1140
89336 Leipheim