Logo Bayernportal

Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung

Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.

Stadt Rosenheim

611 - Entwicklungsplanung und Städtebau

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0) 8031/365-01 oder per E-Mail an poststelle@rosenheim.de zu den oben angegebenen Öffnungszeiten.

Hausanschrift

Königstr. 24
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1209
83013 Rosenheim