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Sie müssen die Genehmigung der Weiterführung einer in einem anderen Bundesland begonnenen Nachsuche nach Bayern bei der zuständigen Behörde beantragen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
93039 Regensburg