Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung
Die Lagerung (Aufbewahrung) von explosionsgefährlichen Stoffen unterliegt den Anforderungen des Sprengstoffgesetzes in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und bedarf in der Regel einer Genehmigung.