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Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder Bezirksschornsteinfeger können einen Antrag auf Aufhebung ihrer Bestellung stellen.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 21 - Handel und Gewerbe, Energie

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind: Montag bis Donnerstag 08:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 15:15 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr sowie nach persönlicher Vereinbarung

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