Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie nicht sicher sind, in welcher Höhe Sie für Lieferungen oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb eines Gegenstands Umsatzsteuer bezahlen müssen, können Sie eine unverbindliche Auskunft dazu beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wenn Sie Gegenstände innergemeinschaftlich erwerben oder liefern, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierauf eine Umsatzsteuer bezahlen.
Sie können eine unverbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer per Post oder online bei der Generalzolldirektion beantragen.
Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich dabei nach dem Zolltarif. Sie müssen deshalb im Antrag angeben, um welche Waren es sich handelt.
Sie liefern oder erwerben innergemeinschaftlich Gegenstände und wollen eine unverbindliche Auskunft zur Höhe der Umsatzsteuer erhalten.
Sie müssen eine aussagekräftige Beschreibung und gegebenenfalls Warenmuster beifügen. Wenn Muster wegen der besonderen Beschaffung der Ware, wie zum Beispiel Verderblichkeit, Größe oder Wert, nicht beigefügt werden können, sind Fotos, Prospekte, Abbildungen, technische Zeichnungen oder detaillierte Beschreibungen der Ware notwendig.
Sie können eine unverbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer per Post oder online beantragen.
Online-Antrag:
Antrag per Post:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Unverbindliche Zolltarifauskünfte der Zollverwaltung können nicht angefochten werden.
Wenn Sie Waren von außerhalb der EU nach Deutschland einführen, können Sie die Zollanmeldung über das Internet abgeben.
Um die Abfertigung von Waren bei Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen, können Sie zuvor eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.
Sie können Waren aus jedem EU-Land nach Deutschland mitbringen. Für bestimmte Waren gibt es allerdings Richtmengen.
Sie können Waren aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland einführen. Für bestimmte Waren gibt es allerdings Mengen- und Wertgrenzen.