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Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung

Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder großflächigen Gefährdungslage voraussichtlich betroffene Bevölkerung und geben ggfs. Verhaltenshinweise.

Landratsamt Nürnberger Land

SG 33 - Sicherheits- u. Gewerberecht, Brand- und Katastrophenschutz, Wahlangelegenheiten

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