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Wer ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche über Tag und Nacht in seinem Haushalt, also in Vollzeitpflege, aufnehmen will, wird als Pflegeperson bezeichnet und benötigt eine sogenannte Pflegeerlaubnis.
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg