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Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.
und
15:00 Uhr - 17:30 Uhr
Rathausplatz 1
85101 Lenting
Postfach 1162
85099 Lenting