Logo Bayernportal

Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung

Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Die Hauptgeschäftsstelle in Stötten a.Auerberg ist zu folgenden Zeiten zusätzlich telefonisch erreichbar: montags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr, mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Hausanschrift

Füssener Str. 11
87675 Stötten a.Auerberg

Postanschrift

Füssener Str. 11
87675 Stötten a.Auerberg