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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
13:00 Uhr - 16:30 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 UhrNachmittagstermine außerhalb der Öffnungszeiten im Sonderfall nach Absprache möglich
Marktplatz 2
95497 Goldkronach
Postfach 27
95497 Goldkronach