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Grenzüberschreitende Abfallverbringung; Beantragung der Notifizierung

Abfälle, die nicht auf der "grünen Liste" aufgeführt sind oder die zur Beseitigung bestimmt sind, dürfen erst dann grenzüberschreitend verbracht werden, wenn eine schriftliche Zustimmung des Versandstaats und des Empfängerstaats vorliegt.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.

Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr - 17:45 Uhr
Freitag                      07:00 Uhr - 14:45 Uhr

Telefonzeit:
Montag bis Donnerstag 09:00 – 11.30 Uhr

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Maximilianstraße 39
80538 München

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