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Flüchtlinge; Erstaufnahme und Verteilung

Die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylsuchenden erfolgt nach Maßgabe der §§ 44 ff. Asylgesetz (AsylG) sowie der Vorschriften des Aufnahmegesetzes (AufnG) und der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl).

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 14.2 - Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Oberbayern (AE)

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Sprechzeiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Servicetelefon 089 2176 1900 möglich.
Telefonisch sind wir Mo., Di., Do. und Fr. von 10-12 Uhr und Di. von 14-16 Uhr erreichbar.
Außerhalb dieser Zeiten bitten wir um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an unser Postfach regierungsaufnahmestelle@reg-ob.bayern.de.

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