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Die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylsuchenden erfolgt nach Maßgabe der §§ 44 ff. Asylgesetz (AsylG) sowie der Vorschriften des Aufnahmegesetzes (AufnG) und der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl).
Servicetelefon: 2176-1900
Fax: 2176 3926
Sprechzeiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Servicetelefon 089 2176-1900 möglich.
Telefonisch sind wir Mo., Di., Do. und Fr. von 10-12 Uhr und Di. von 14-16 Uhr erreichbar.
Außerhalb dieser Zeiten bitten wir um eine Kontaktaufnahme per E-Mail an unser Postfach regierungsaufnahmestelle@reg-ob.bayern.de
Hofmannstraße 51
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